Zulassung zum Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen und Knieendoprothetik
zweitmeinung

Dr. med. André Knust hat die Zulassung zum Zweitmeinungsverfahren bei einer geplanten Schulterarthroskopie und Knieendoprothetik von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein erhalten.

Diese Zulassung können Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Qualifikation, welche durch die Kassenärztliche Vereinigung geprüft wurde, beantragen.

Sollte man Ihnen eine Schulterarthroskopie oder Knieendoprothetik empfohlen haben, so können Sie sich also bei uns eine zweite Meinung diesbezüglich einholen und wir werden die Indikation prüfen sowie mögliche Alternativen mit Ihnen besprechen.

Eine unabhängige Patienteninformation zum Zweitmeinungsverfahren finden Sie unter folgendem Link:

>> weitere Informationen

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!